Verpflichtende Altersverifikation im Online-Handel: Validieren Sie Ihre Prozesse mit Testkäufen!
Das Landgericht Bochum (AZ 13 O 1/19) hat es jüngst konkretisiert: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt auch online: altersbeschränkte Waren (Lotto, Tabak, Alkohol, FSK18-Produkte, etc.) dürfen nur an Personen ab dem erlaubten Alter ausgegeben werden. Eine nicht erfolgte Altersverifizierung kann als Verstoß wettbewerbsrechtlich abmahnbar sein.
Daher bilden Testkäufe sowohl am POS als auch online für Unternehmen, aber auch für Kommunen und andere behördliche Stellen einen wichtigen Baustein in der Präventionsarbeit, wenn es um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geht.
Inwiefern die eingeleiteten Maßnahmen bei Bestellung und Versand greifen, ein verlässliches Sicherungssystem bilden – bei Ihnen oder Ihren Distributionspartnern – das messen wir mit Online-Testkäufen.
Mit SKOPOS NEXT vertrauen Sie dabei auf einen der führenden Mystery-Shopping-Anbieter in Deutschland. Wir realisieren jährlich mehr als 15.000 Jugendschutztests über sämtliche Touchpoints.
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